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FAQs
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FAQs
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu unseren Angeboten, unserem Service und dem Wechsel zu einer klimafreundlichen Energieversorgung. Unser Ziel ist es, Ihnen alle wichtigen Informationen bereitzustellen und Ihren Einstieg so einfach wie möglich zu machen.
Stöbern Sie gerne durch die Antworten, um mehr über uns zu erfahren.
Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welche Vorteile ergeben sich durch den Wechsel zur Energie Ötisheim?
Die Energie Ötisheim bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben 100% Ökostrom aus Wasserkraft und lokalen PV-Anlagen sowie Erdgas eine eingeschränkte Nettopreisgarantie bis 31.12.27*. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget.
Außerdem erhalten Sie als Kunde der Energie Ötisheim vergünstigte Tarife an den Ladesäulen unseres Schwesterunternehmens deer.
*Die eingeschränkte Preisgarantie garantiert Ihren Netto-Arbeitspreis, folglich also nicht die Umlage nach §19 Abs.2 StromNEV, Umlage nach KWK-G, Offshore-Netzumlage gem. §17 fEnWG und Stromsteuer (2,05 ct/kWh) sowie Umsatzsteuer (19%). Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Wie funktioniert der Wechsel?
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Ötisheim läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie über das Kontaktformular ein Angebot anfragen oder sich telefonisch bei unserem Kundenservice melden. Die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter für Sie.
Was kostet der Wechsel?
Mit unserem Strom und Gas zahlen Sie nur die Kilowattstunden, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Bei Vertragsbeginn entstehen für Sie keine Kosten, die Sie als Vorleistung aufbringen müssen.
Was ist die Mindestvertragslaufzeit?
Als Energie Ötisheim Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?
Für Neukunden:
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Ötisheim läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie uns Ihre Daten über unser Kontaktformular zukommen lassen, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Ökostrom- und/oder Erdgasvertrag zuschicken können. Die restliche Abwicklung und die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernehmen wir, als Ihr neuer Ökoenergieanbieter für Sie.
Für Bestandskunden:
Möchten Sie uns wirklich verlassen? Falls Sie Fragen und Anregungen zu unseren Tarifen haben oder mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr unter 07033/1300181 oder schreiben Sie direkt an kundenservice@energie-oetisheim.de.
Falls wir Sie trotz individueller Beratung nicht von unseren Produkten überzeugen konnten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Jahresende kündigen.
Wenn Sie bspw. aufgrund einer Preisanpassung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Kündigung selbst aktiv und fristgerecht einreichen müssen.
Was bedeutet "rollierende Abrechnung"?
Um Ihnen einen noch effizienteren Service zu garantieren, nutzen wir die „rollierende Abrechnung“. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht mehr unbedingt zum Jahresende bekommen, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch müssen Sie den Zähler künftig nicht mehr mehrmals ablesen, sondern nur dann, wenn Sie vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Mit neuen und wachsenden Versorgungsgebieten steigt auch unseren Kundenanzahl und die damit verbundenen Abrechnungen. Mit der Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren passen wir uns dem Branchenstandard an und verbessern unseren Kundenservice, denn die Jahresendabrechnungen und damit auch alle Fragen und Anregungen rund um die Abrechnung werden künftig gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt und bündeln sich nicht zum Jahresende.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung schneller und können Sie individuell beraten. Zudem entlasten wir durch die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmonat für die meisten Kunden den typischen „Rechnungsmonat“ Januar.
Woher kommt der Ökostrom der Energie Ötisheim?
Unser Strom wird durch zertifizierte Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen produziert.
Wie erkenne ich die Echtheit des Ökostroms?
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. In unserem Ökostrom-Zertifikat können Sie einsehen, dass wir Ökostrom aus Wasserkraft anbieten.